EU – Führerschein
Übersicht über die Führerscheinklassen wie sie seit 19.01.2013 bei uns ausgebildet werden:
Klasse B
Alle Kraftwagen bis 3,5 t zG. 1)
Die nachfolgenden Anhänger können mitgeführt werden:
1. Alle Anhänger bis 750 kg zG und
2. Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg, dann ist die zG von Fahrzeug und Hänger auf 3,5 t begrenzt.
Was ist für den Antrag notwendig:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Nur bei erstmaligen Antrag)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitenden Fahren)
Vorbesitz: Kein Vorbesitz
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praxisprüfung
Klasse B96
(Klasse B mit Schlüsselz. 96 ist keine eigene Kl. sondern eine Ausdehnung der Klasse B)
Kraftwagen der Klasse B mit Anhängern über750 kg zG ( Die zG der Kombination ist größer als 3,5 t aber begrenzt auf 4,25t)
Was ist für den Antrag notwendig:
Biometrisches Passbild
Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitenden Fahren)
Vorbesitz Klasse B (kann in die Ausbildung der Klasse B eingebaut werden.)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Keine, nur Fahrerschulung entsprechend FeV, Anlage 7a. Inhalt: 150 Min Theorie,
Praxis: 210 Min Übungen davon 60 Min. fahren mit einem Fahrlehrer im Realverkehr.
Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und ein Anhänger über 750 kg bis max. 3,5 t zG.
Also eine Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Was ist für den Antrag notwendig:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
(Nur bei erstmaligen Antrag)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitenden Fahren)
Vorbesitz: Klasse B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praxisprüfung
Motorrad Klassen (Klasse AM, A1, A2, A)
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
– Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
– dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Was ist für den Antrag notwendig:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
(Nur bei erstmaligen Antrag)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Kein Vorbesitz
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praxisprüfung
Klasse A1
Leichtkrafträder bis 125cm3
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Was ist für den Antrag notwendig:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
(Nur bei erstmaligen Antrag)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Kein Vorbesitz
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praxisprüfung
Klasse A2
Krafträder bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Was ist für den Antrag notwendig:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
(Nur bei erstmaligen Antrag)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Kein Vorbesitz
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praxisprüfung.
(Bei Aufstieg nach zweijährigen Besitz der Klasse A1 nur eine praktische Prüfung, keine Theorie Ausbildung und Prüfung.)
Klasse A
Krafträder und Dreirädrige Krafträder
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Was ist für den Antrag notwendig:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
(Nur bei erstmaligen Antrag)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Persönliche Voraussetzungen:
zu a) Mindestalter 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21 Jahre, auch wenn der Aufstieg wie unter a) schon mit 20 Jahren erfolgen kann.
Vorbesitz: Kein Vorbesitz
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praxisprüfung.
(Bei Aufstieg nach zweijährigen Besitz der Klasse A2 nur eine praktische Prüfung, keine Theorie Ausbildung und Prüfung.)
1)zG = zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeuges
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.